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Werte Mitglieder,

in Wien wurde die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln neu geregelt. Mit 26. November 2013 traten wesentliche Änderungen im Wiener Plflanzenschutzmittelgesetz in Kraft, die auch Kleingärten betreffen. Bisher war es erforderlich, dass jeder, der Pflanzenschutzmittel angewendet hat, die notwendige Sachkenntnis dafür nachweisen musste (Sachkundenachweis).

Nun ist dies für die Anwendung von Mitteln für den Haus-und Kleingartenbereich nicht mehr erforderlich. Hingegen dürfen Mittel für die berufliche Verwendung nach dem Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz nur von Personen eingesetzt werden, die eine Ausbildungsbescheinigung vorweisen können. Diese ist ausnahmslos beim Referat Pflanzenschutz der MA 42 zu beantragen und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Mittel die verwendet werden dürfen sind vom Bundesamt für Ernährungssicherheit als solche zugelassen. Welche Mittel in Österreich für den jeweiligen Einsatzberich zugelassen sind, können Sie auf der Homepage der AGES unter http://pmg.ages.at/pls/psmlfrz/pmgweb2$.Startup in Erfahrung bringen.

Soferne keine Ausbildungsbescheinigung vorliegt dürfen auch keine alten Mittel angewendet werden.

Für die Vereinsleitung:

Bruno Harler, Obmann